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Alles zum Thema Arbeitsvertrag: Das müssen Sie wissen in Karlsruhe


Ganz gleich, ob Sie frisch von der Uni kommen oder bereits reichlich Berufserfahrung in Karlsruhe gesammelt und dabei auch den ein oder anderen Arbeitsvertrag gesehen haben – die vielen Regelungen, die ein Arbeitsvertrag enthält, sind für Laien oft schwer zu durchblicken. Um Sie umfassend über das Thema zu informieren, haben wir Ihnen diese Ratgeber-Seite erstellt.

Wenn Sie lieber eine persönliche Beratung wünschen, etwa weil Sie an der Zulässigkeit mancher Klauseln in Ihrem Arbeitsvertrag in Karlsruhe zweifeln oder generell wollen, dass ein Experte ein Auge auf das Ihnen vorgelegte Dokument wirft, wenden Sie sich an uns. Wir helfen Ihnen weiter. Als eine der traditionsreichsten Kanzleien in Karlsruhe sind Ihre Interessen bei uns in überaus kompetenten Händen.

Wir nehmen Ihren Arbeitsvertrag in Karlsruhe unter die Lupe und decken auf, ob:

  • wichtige Vertragsinhalte fehlen oder Formalitäten nicht eingehalten wurden.
  • das Dokument gegen geltendes Recht verstößt und damit unwirksam ist.
  • der Vertrag Regelungen und Klauseln enthält, die Sie benachteiligen.

JOHANNES BREH, FACHANWALT FÜR ARBEITSRECHT FACHANWALT FÜR MIET- UND WEG-RECHT FACHANWALT FÜR VERSICHERUNGSRECHT

Inhalt des Arbeitsvertrags: Was muss neuerdings drinstehen in Karlsruhe?


Der Arbeitsvertrag regelt die wichtigsten Bedingungen Ihrer beruflichen Tätigkeit in Karlsruhe. Seit Inkrafttreten des neuen Nachweisgesetzes (NachwG) am 1. August 2022 gelten strengere Mindestanforderungen, was den Inhalt betrifft: Arbeitgeber haben ihren Arbeitnehmern gegenüber nun deutlich mehr Nachweispflichten und müssen transparent über die Arbeitsbedingungen informieren.

Folgende Inhalte müssen gemäß NachwG künftig zusätzlich in einem Arbeitsvertrag stehen:

  • Dauer der Probezeit, sofern vereinbart

  • Enddatum bei befristeten Arbeitsverhältnissen

  • Einzelheiten zur Arbeit auf Abruf, sofern vereinbart

  • Einzelheiten einer ggf. vereinbarten Schichtarbeit

  • Zusammensetzung, Höhe und Fälligkeit des Arbeitsentgelts

  • Form, in der das Arbeitsentgelt ausgezahlt wird

  • Vereinbarte Vergütung von Überstunden

  • Verfahren bei Kündigung nebst Schriftformerfordernis

  • Frist zur Erhebung einer Kündigungsschutzklage

  • Vereinbarte Ruhepausen und Ruhezeiten

Leider fehlen viel zu häufig wichtige Inhalte oder es schaffen Klauseln in den Arbeitsvertrag, die rechtswidrig sind oder den Arbeitnehmer benachteiligen. Wenn Sie Zweifel an der Zulässigkeit des Ihnen vorgelegten Dokuments haben, nehmen Sie mit unserer Kanzlei in Karlsruhe Kontakt auf. Wir haben uns auf das Arbeitsrecht spezialisiert und verhelfen Ihnen mit fachanwaltlicher Expertise zu mehr Gerechtigkeit im Berufsleben.

Arbeitsvertrag ohne Arbeitszeit: Welche Regelung gilt dann in Karlsruhe?


Wenn Ihr Arbeitsvertrag keine Regelung zur Arbeitszeit enthält, so können Sie grundsätzlich davon ausgehen, dass die betriebliche Arbeitszeit in Karlsruhe gilt. Wichtig für Sie zu wissen ist, dass bei der betrieblichen Gestaltung der Arbeitszeit zwingende Schutzvorschriften zu beachten sind.

So beträgt etwa die tägliche Höchstarbeitszeit acht Stunden. Sie darf auf zehn Stunden ausgeweitet werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist 48 Stunden (der Samstag ist ein Werktag). So ist eine maximale wöchentliche Arbeitsdauer von 60 Stunden möglich.

Überstunden im Arbeitsvertrag: Kann ich die Vergütung einklagen in Karlsruhe?

Im Arbeitsvertrag finden sich auch die Regelungen zu Überstunden. Doch was ist, wenn sich Ihr Arbeitgeber in Karlsruhe nicht an das Vereinbarte hält und Ihnen für Ihre geleisteten Überstunden die Vergütung verweigert?

Dann haben Sie die Möglichkeit, die Auszahlung vor dem Arbeitsgericht einzuklagen. Die Anforderungen an eine solche Klage sind allerdings sehr hoch. Denn Sie trifft die volle Darlegungs- und Beweislast. Das bedeutet, dass Sie darlegen und beweisen müssen, an welchen Tagen und zu welchen Zeiten Sie über die im Arbeitsvertrag festgehaltene oder gesetzliche Arbeitszeit hinaus tätig geworden sind und welche konkreten Tätigkeiten Sie während der Überstunden geleistet haben. Im Streitfall müssen Sie auch nachweisen, dass die Mehrarbeit von Ihrem Arbeitgeber angeordnet, gebilligt oder geduldet worden ist oder zumindest zur Erledigung der Ihnen aufgetragenen Arbeit notwendig war.

Wenn Sie wollen, dass Ihre Klage Aussicht auf Erfolg hat, sollten Sie am besten einen auf das Arbeitsrecht spezialisierten Fachanwalt mandatieren: Mit unserer Hilfe bekommen Sie, was Ihnen rechtmäßig zusteht.